Allgemeine Geschäftsbedigungen Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stefanie Hering-Berlin GmbH (07.2013)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Verträge, die in oder außerhalb der Geschäftsräume der Stefanie Hering-Berlin GmbH (Hering Berlin) zwischen Hering Berlin und deren Kunden geschlossen werden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. AGB von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Hering Berlin hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Hering Berlin in Kenntnis entgegenstehender AGB von Kunden das Angebot auf Abschluss eines Vertrags vorbehaltlos annimmt.

1.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer wie Verbraucher.

1.4 Wir weisen gemäß § 26 Abs. 1 Datenschutzgesetz darauf hin, dass alle Kundenbezogenen Daten, die zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind, mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

2. Vertragsschluss – Produktinformation – Lieferzeit

2.1 Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Stefanie Hering - Berlin GmbH zustande. Bei Verträgen zwischen der Stefanie Hering-Berlin GmbH und Unternehmern bedarf die Bestätigung der Schriftform.

2.2 Hering Berlin fertigt jedes Stück individuell von Hand, so dass leichte Abweichungen zu den Messemustern entstehen können. Technische sowie sonstige Abweichungen bezüglich auf der Webseite www.hering-berlin.de oder in Broschüren und Werbematerialien abgebildeter Waren in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Genaue Angaben über den Gebrauch und die Pflege der Produkte können dem Katalog von Hering Berlin entnommen werden.

2.3 Der Versand der Ware erfolgt regelmäßig ca. 8-12 Wochen nach Vertragsbestätigung durch die Stefanie Hering-Berlin GmbH, bei Vorkasse nach Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages einschließlich Nebenkosten/Versandkosten. Bei Sonderanfertigungen und Großbestellungen ist die Lieferzeit gegebenenfalls länger und wird zwischen den Vertragsparteien besprochen.

3. Gefahrübergang

3.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

3.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich Hering Berlin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Gegenüber Unternehmern behält sich Hering Berlin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernde Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, ist Hering Berlin zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

4.2 Der Kunde hat Hering Berlin unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten. Gleiches gilt für einen Besitzwechsel an der Ware sowie eine eigene Anschriftenänderung. Der Kunde hat Hering Berlin die Schäden zu ersetzen, die durch einen von ihm verschuldeten Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

4.3 Der Unternehmer ist bei bestehendem Eigentumsvorbehalt von Hering Berlin berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Hering Berlin in diesem Fall bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Hering Berlin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Hering Berlin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.

5. Kaufpreis – Bezahlung

5.1 Versendet Hering Berlin Waren an den Kunden, trägt dieser zuzüglich zum angegebenen Preis die Liefer- und Versandkosten. Die Versandkosten werden individuell angeboten.

5.2 Übersteigt die Auftragssumme 300,00 € (netto) nicht, erhebt Hering Berlin aufgrund der geringen Liefermenge einen Zuschlag in Höhe von 10,00 €.

5.3 Bei Neukunden, die zugleich Unternehmer sind, beträgt die Mindestbestellsumme 3.000,00 € und die Lieferung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse.

5.4 Bei Sonderanfertigungen ist der Rechnungsbetrag bereits vor Beginn der Produktion zu zahlen.

5.5 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt bar, per EC-Karte oder Kreditkarte und soweit möglich per Banküberweisung. Eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen trägt der Kunde.

5.6 Der Kunde verpflichtet sich, soweit Vorkasse nicht zu leisten ist, den Kaufpreis spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, es sei denn, auf der Rechnung ist ein anderes Zahlungsziel genannt. Nach Ablauf dieser Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

5.7 Gegenüber dem Unternehmer behält sich Hering Berlin vor, einen höheren als den gesetzlichen Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, wobei es dem Unternehmer offen steht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.8 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Hering Berlin schriftlich anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.9 Bei Bestellungen von Waren, die vom Kunden selbst abgeholt werden, ist bei Abschluss des Kaufvertrages und Bestellung eine Anzahlung von 50% zu leisten. Der restliche Kaufpreis ist bei Abholung der Ware zu zahlen.

6. Gewährleistung

6.1 Bei Unternehmern leistet Hering Berlin für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.2 Schlägt eine erste Nacherfüllung fehl, leistet Hering Berlin für Mängel der Ware dem Unternehmer erneut nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach dem Fehlschlagen der zweiten Nacherfüllung hat der Unternehmer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

6.3 Ein Rücktritt vom Vertrag ist beim Verkauf einer Mehrheit von Sachen nur hinsichtlich des mangelhaften Teils möglich, es sei denn, der Unternehmer hat für die die mangelfreien Teile kein Interesse mehr. Der Unternehmer hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass er an den mangelfreien Teile kein Interesse mehr hat.

6.4 Verbraucher haben Hering Berlin offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

6.5 Unternehmer müssen die Ware unverzüglich nach der Ablieferung auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und Hering Berlin erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Zugang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Hering Berlin innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für dessen Vorhandensein im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

7. Weiterveräußerung - Schadenersatz

7.1 Kunden, die zugleich Unternehmer sind, dürfen im Falle der Weiterveräußerung der Ware an Endkunden keine Rabatte auf Produkte der Stefanie Hering-Berlin GmbH gewähren, es sei denn, die Stefanie Hering-Berlin GmbH hat diesen Rabattierungen zuvor zugestimmt.

7.2 Kunden, die zugleich Unternehmer sind, sind verpflichtet im Falle der Weiterveräußerung an andere Unternehmer diese entsprechend Ziffer 7.1 dieser AGB vertraglich zu binden, es sei denn, die Stefanie Hering-Berlin GmbH hat eine anders lautende individuelle Genehmigung zuvor erteilt.

7.3 Soweit der Stefanie Hering-Berlin GmbH ein pauschaler Schadenersatz zusteht, steht es der schadenersatzpflichtigen Partei zu, einen niedrigeren als den pauschalen Schaden nachzuweisen.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Hering Berlin haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Kunden grundsätzlich nur bei eigenem Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit (durch die Geschäftsführer) und bei Fahrlässigkeit der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von Hering Berlin zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung haftet Hering Berlin jedoch auch für jede schuldhafte Pflichtverletzung, auch ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hering Berlin und bei grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Hering Berlin auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2 Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. des Produkthaftungsgesetzes.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Hering Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.3 Sollen einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.